Entscheid- datum |
Akte |
Thema |
Dokumente |
| 12.9.2006 |
CHEM06.007 |
Pflanzenschutzmittel. Änderung von Zulassungsauflagen betreffend Tankmischungen. Von Amtes wegen dürfen Auflagen einer gültigen Bewilligung gegen den Willen des Bewilligungsihnabers nicht allein aus wirtschaftspolitischen Gründen geändert werden. Sicherheitsrisiken von Tankmischungen können nur aufgrund einer produktespezifischen wissenschaftlichen Prüfung ausgeschlossen werden. |
vollständiger Text (PDF, 191 KB).
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| 11.9.2006 |
CHEM06.006 |
Pflanzenschutzmittel. Aufnahme im Ausland zugelassener Produkte in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel. Die gültige ausländische Zulassung ist unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme. Gleichwertige Anforderungen an die Zulassung. Die Kennzeichnung von Produkten ist bei der Aufnahme nicht zu prüfen. |
vollständiger Text (PDF, 187.7 KB).
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| 28.2.2006 |
CHEM05.002 |
Pflanzenschutzmittel. Aufnahme im Ausland zugelassener Produkte in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel. Fehlerhafte Angaben zu einzelnen Produkten sind unerheblich, solange eine sichere Identifikation möglich bleibt. Gleichartige wertbestimmende Eigenschaften der ausländischen und der schweizerischen Referenzprodukte. Dauer des Erstanmelderschutzes. |
vollständiger Text (PDF, 210.4 KB).
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